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Mietbedingungen 2024

Mietbedingungen MT CAMPER

 

Saisonzeiten:
Hauptsaison                                     01.07.- 31.08.2024
Vor- und Nachsaison                      01.06.- 30.06. & 01.09.- 30.09.2024
Früh- und Spätsaison                     16.04.- 31.05. & 01.10. – 31.10.2024

 

  1. Geschäftsbedingungen

    Der Mietpreis richtet sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Mietpreisliste. Zu jeder Anmietung wird einmalig eine Servicepauschale in der Höhe von € 129,00 verrechnet. Die Mindestmietdauer in der Hauptsaison beträgt 7 Tage in den Nebensaisonen 3 Tage.

 

  1. Mindestalter:
    22 Jahre, der Fahrer muss mindestens 2 Jahre im Besitz des in Österreich gültigen Führerscheins der Gruppe „B“ sein. Eine Vorlage des Führerscheins durch den Mieter und/oder den weiteren Fahrer ist Voraussetzung für die Übergabe des Fahrzeuges.
  2. Bezahlung:
    3.1 Bei Vertragsabschluss müssen 30 % des gesamten Mietbetrages als Reservierungsgebühr bezahlt werden. Der Restbetrag kann per Überweisung 7 Tage vor Reiseantritt oder in „Bar“ bei Fahrzeugübernahme entrichtet werden.

3.2 Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Das Mietfahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist auch vollgetankt (Treibstoff und Ad-Blue Tank) zurückzugeben, andernfalls fallen Betankungskosten gemäß Mietvertrag an. Durch den Mietpreis sind die Kosten des Versicherungsschutzes sowie für Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen abgegolten.

3.3 Der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Rückgabe werden als ein Miettag berechnet, sofern das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht zurückgegeben wird.

3.4 Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklich schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich. Rückgaben des Fahrzeuges vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge.

3.5 Über den gesamten Mietpreis ist die gesetzliche Rechtsgeschäftsgebühr von 1% zu entrichten.

  1. Kaution:
    Der Betrag ist bei der Fahrzeugübernahme in „Bar“ beim Vermieter zu hinterlegen, Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

Bei vollständiger und unbeschädigter Rückgabe des Mietfahrzeuges wird die Kaution rückerstattet. Die Rückerstattung der Kaution befreit den Mieter nicht vor Haftansprüchen des Vermieters bezüglich nicht gemeldeter oder versteckter Mängel. Die Kaution beträgt für Reisemobile EUR 1.000,00

  1. Versicherung:
    All unsere Wohnmobile sind Haftpflicht & Vollkaskoversichert mit einem Selbstbehalt von EUR 600,00 pro Schadensfall.
    Die Versicherung ist im Mietpreis bereits inbegriffen.

 

  1. Selbstbehalt pro Schadensfall:
    Haftpflichtschaden: EUR 600,00
    Inventarschaden: hinterlegte Kaution
    Kaskoschaden: EUR 600,00

Ist die Schadenssumme geringer als der einbehaltene Betrag (bei Kasko-& Inventarschaden) wird nach erfolgter Reparatur der Restbetrag dem Mieter rückerstattet (kann auch erst Ende der Mietsaison sein). Selbstbehalt der Kaskoversicherung kann rückversichert werden.

 

  1. Rücktritt & Storno:
    Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter räumt dem Mieter allerdings ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein. Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung werden folgende Stornogebühren fällig:

Ab Vertragsabschluss bis 60 Tage vor Mietbeginn                             50 % des Gesamtmietpreises

Ab dem 59. Tag bis 30 Tage vor Mietbeginn                                       90 % des Gesamtmietpreises

Ab dem 29. Tag bis Mietbeginn                                                           100 % des Gesamtmietpreises

Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt.

Zur Absicherung des Stornorisikos wird bei Abschluss eine Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen.

https://www.wienerstaedtische.at/online-versichern/freizeit-reise.html

Da es sich bei der Anmietung eines Reisemobils um eine Individualreise handelt (Reiseziel kann jederzeit geändert werden) ist ein Storno wegen höherer Gewalt oder auch aufgrund einer Reisewarnung durch die Österreichische Bundesregierung, nur zu o.a. Stornosätze möglich.

  1. Beladung:
    Für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts ist der Mieter verantwortlich!
  2. Übergabe & Rücknahme
    Das Fahrzeug wird am ersten Miettag zwischen 15:00 und 17:30 Uhr übergeben. In der Hauptsaison ist das in der Regel der Freitag. Voraussetzung für die Übergabe ist die bezahlte Miete und die Hinterlegung der Kaution. Rückgabe des Fahrzeuges am letzten Miettag bis 10:00 Uhr. Bei verspäteter Rückgabe wird mindestens ein weiterer Miettag verrechnet. Kosten, die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter oder eine andere Person gegenüber dem Vermieter Ansprüche wegen einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Fahrzeugübernahme geltend macht, trägt der Mieter. An Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen sind Übergaben nur nach individueller Vereinbarung möglich.
  3. Behandlung unserer Wohnmobile
    Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sachgemäß zu behandeln sowie ordnungsgemäß zu verschließen. Des Weiteren sind Betriebsanleitungen sowie maßgebliche Vorschriften und technische Regeln zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Kühlwasserstand, sowie Reifendruck sind regelmäßig zu überwachen. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge. Die Mitnahme von Haustieren ist im Vorhinein vom Vermieter schriftlich zu gestatten.

VERBOTEN sind: die Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Testfahrten, ungenehmigte gewerbliche Personenbeförderung, die Begehung von rechtswidrigen Taten, auch, soweit sie nur nach dem Recht des Tatortes verboten sind, die gewerbliche Güterbeförderung, die Weitervermietung oder auch nur Überlassung. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle daraus entstandenen Schäden. Des weiteren vermieten wir unsere Wohnmobile NICHT für die Übernachtung bei Motorsportveranstaltungen, Festivals oder Konzerten.

 

  1. Reinigung
    Der Gerichtshof hat sich mit dem Begriff „besenrein“ beschäftigt: Die vertragliche Verpflichtung, das Wohnmobil bei Beendigung des Mietverhältnisses besenrein zurückzugeben, verpflichtet den Mieter zur Beseitigung grober Verschmutzungen. Dazu gehört auch die Verpflichtung die Bodenflächen und auch die Einbauküche, Herd und Kühlschrank usw. grob zu reinigen. Zudem muss das Wohnmobil bei der Fahrzeugrückgabe leergeräumt sein (persönliche Gegenstände). Klebereste an Fenstern oder Wänden müssen entfernt werden. Das Wohnmobil muss in einem ordentlichen und sauberen Zustand verlassen werden. Der Abwasser- sowie der Fäkalientank müssen entleert werden. Wird das Fahrzeug anders wie beschrieben zurückgegeben wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr laut Aufwand aber mindestens EUR 190,00 berechnet, der Betrag wird von der Kaution einbehalten.

    Aus Sicherheitsgründen muss sich jeder Fahrzeugmieter vor Inbetriebnahme der Gasanlage selbst überzeugen, dass die Verschraubungen des Verbindungsschlauches zur Gasflasche fest verschraubt ist (ACHTUNG LINKSGEWINDE).

 

  1. Mehrkosten
    Das Mietfahrzeug wird im gereinigten und desinfizierten Zustand dem Mieter übergeben.
    Die Mietfahrzeugrücknahme muss im „besenreinen“ Zustand erfolgen

Bei Nichteinhaltung werden dem Mieter Mehrkosten wie folgt verrechnet:

  1. a) Abwassertank bei Rückgabe nicht entleert € 50,00
  2. b) Fäkalientank (WC) bei Rückgabe nicht entleert € 100,00
  3. c) Endreinigung (Mehrpreis) bei Mitnahme eines Haustieres € 120,00
  4. d) Keine „besenreine“ Rückgabe, Mehrpreis von mindestens € 190,00
  5. e) Bearbeitungsgebühr für eingehende Kostenbescheide (Bußgelder, Gebühren, Maut, Strafen, Abgaben usw.) je Vorfall  €   15,00
  6. f) Umbuchen, Änderungen usw. eines bestehenden Mietvertrags € 30,00
  7. g) Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände werden dem Mieter verrechnet.

Die Beweispflicht, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, liegt beim Mieter.

  1. Kilometergeld
    Im Preis inbegriffen sind 300 km pro Tag, für jeden weiter
    gefahrenen Kilometer berechnen wir € 0,40 im Nachhinein.

    13. Ausstattung
    Unsere Wohnmobile sind mit Schlafplätzen von 4-5 Personen je nach Größe, Nasszelle, Kühlschrank, Kochstelle & Spüle ausgestattet.
    Markise, Verlängerungskabel, Abwassertank, Gas, Toiletten-Chemie, Navi, Vignette Österreich, & Fahrradträger, Auffahrkeile, Warnwesten, Warndreieck & Verbandskasten, Wasserschlauch, Kehrschauferl, Camping Tisch & Sessel sowie Geschirr ist bereits im Mietpreis inbegriffen.
    Das einzige das Sie mitbringen ist Ihre Bettwäsche & gute Laune für Ihren Urlaub

 

  1. Reservierung
    Reservierungen sind nur nach schriftlicher Zusage des Vermieters (Mietvertrag) gültig & nach eingegangener Reservierungsgebühr

 

In unseren Wohnmobilen ist das Rauchen strengstens verboten.

Mindestmietdauer:
7 Tagen in der Hauptsaison
3 Tage in den Nebensaisonen